Aufgaben

 

 

Als Elternbeirat der Grundschule Altdorf wollen wir mit allen am Schulleben beteiligten Gruppen zum Wohl der Schulgemeinschaft vertrauensvoll zusammenarbeiten.

 

Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt in

 

  • Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 64 - 68
  • Schulordnung für Grundschulen in Bayern (GrSO) § 12 - 17

 

Wir haben eine eigene Geschäftsordnung.

 

Wir nehmen die Interessen der Elternschaft auf, diskutieren sie und vertreten sie im Gespräch mit der Schule und ihren Vertretern.

Bei vielen schulrelevanten Angelegenheiten wirken wir beratend und unterstützend mit.

Unsere Kinder und unsere Schule können wir dank Spenden aus der Elternschaft sowie Erlösen von Veranstaltungen durch verschiedene Anschaffungen erfreuen und ihren Schul-alltag schöner gestalten.

Den Jahresablauf in unserer Grundschule bereichern wir durch diverse Aktionen

  • wie beispielsweise bei der Verköstigung bei der Schuleinschreibung, beim ersten Schultag sowie dem jährlichen Schulfest.

Ganz besondere Veranstaltungen sind

  • zum Schuljahresbeginn das "Come Together" zum Kennenlernen und als Basis für die zukünftige Zusammenarbeit von Lehrkräften und Klassenelternsprechern
  • unsere Teilnahme an der "Weihnachtstrucker"-Aktion:   Pakete werden bis obenhin von unseren Kindern für Kinder in Notsituationen gefüllt
  • unser beliebter Fußballcup der 3. und 4. Klassen.

 

Auch das Thema "Inklusion" beschäftigt uns als Vertreter der Elternschaft. Wir stehen gemeinsam mit der Schule für eine soziale und nachhaltige Entwicklung unserer Kinder:

 



Zusammengefasst sind unsere Ziele als Elternbeirat der Grundschule Altdorf:



  • die Interessen der Eltern der Schüler vertreten
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
  • über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
  • bei Schulfesten unseren Beitrag zu leisten.