Wichtige Informationen rund um die Einschulung

Die bayerische Grundschule
Allgemeine Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
STMUK_Die_bayerische_Grundschule.pdf
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Für unsere Vorschulkinder: Ein Rundgang durch das Schulhaus


Liebes Vorschulkind,

hier kannst du unser Schulhaus genau anschauen und einen virtuellen Rundgang durch unser Schulhaus machen. Hier findest du auch einen Brief an dich.

 

Wir freuen uns schon, dich im September begrüßen zu dürfen!

 

Für die Eltern: Infos, Infos, Infos

 

1. Informationen zum Download – vom Vorschulkind zum Schulanfänger

Elterninfo zur Einschulung 2023
Präsentation zur Info-Veranstaltung der Grundschule Altdorf
Info_Vorschulkinder_Einschulung_2023.pdf
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Informationsblatt zur Schulfähigkeit
Was ist wichtig und wie können Eltern unterstützen?
Info Schulfähigkeit 2023.pdf
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Informationsblatt zum Schulanfang 2023
Wie läuft der erste Schultag ab und welche Materialien werden benötigt?
Info Schulanfänger 2023.pdf
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Flyer zum Thema Schulweg inkl. Plan
Wie findet mein Kind sicher zur Schule und was sollte ich mit ihm üben?
Schulwegplan Flyer 3.pdf
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Für Buskinder: Bestellschein VGN-Verbundpass
vgn-bestellschein-verbundpass-ausbildung
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Aktuelle Termine werden bekannt gegeben.

2. Überblick: Wer wird eingeschult?

 

Im Vorjahr zurückgestellt

regulär schulpflichtig

Korridorkinder

auf Antrag schulpflichtig

auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig

schulpflichtig

bis 30.09.2017

geborene Kinder

01.07.2017 – 30.09.2017 geborene Kinder

01.10.2017 - 31.12.2017

geborene Kinder

ab 01.01.2018

geborene Kinder

 

keine weitere Zurückstellung möglich;

evtl. Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf

 

Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft;

bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache: Angaben über den Besuch eines Kigas, eines Vorkurse;

Zurückstellung ist nur einmal möglich

 

Eltern können entscheiden, ob das Kind eingeschult wird

 

Schulfähigkeit kann überprüft werden (§21 Abs. 3 GrSO);

nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden.

 

Schulfähigkeit wird überprüft;

Schulpsychologisches Gutachten erforderlich

 

3. Informationen zur Nutzung des Einschulungskorridors

 

Kinder, die zwischen dem 01.07.2017 und 30.09.2017 geboren sind, können, müssen aber nicht eingeschult werden (sogenannte "Korridorkinder").

In diesem Fall entscheiden die Erziehungsberechtigten, was sie für ihr Kind nutzen möchten.

Falls Sie ein "Korridorkind" haben, finden Sie das dazu nötige Formular in der Post zusammen mit den anderen Unterlagen in der Post zur Schulanmeldung.

 

Wichtig: Meldefrist bis spätestens 17. April 2023 an die Grundschule Altdorf. Sollte uns bis zu diesem Stichtag keine Erklärung der Eltern vorliegen, wird das Kind regulär schulpflichtig.

4. Informationen zur Zurückstellung

 

PRINZIP

Eine Zurückstellung ist bei einer Entwicklungsverzögerung eines schulpflichtigen Kindes nur sinnvoll, wenn die Aussicht besteht, dass das Kind ein Schuljahr später die nötige Schulfähigkeit erreichen kann. Besteht diese Aussicht nicht,

 

- ist der sonderpädagogische Förderbedarf festzustellen (durch die Förderschule)

- erfolgt anschließend die Entscheidung aufgrund des Förderbedarfs durch die Schulleitung in Kooperation mit den Eltern und unter Einbezug vorliegender Gutachten:

 

a) Förderschule oder

b) „inklusives Kind“ an der Regelschule

 

NÖTIG … für die Entscheidung über die Zurückstellung sind:

 

① Information/Einschätzung (schriftlich) von der Kita

② Untersuchungsergebnis Schularzt/Gesundheitsamt

③ Begutachtung von Beratungslehrkraft, SVE, Schulberatungsstelle, o.ä.

④ Screening im „Schulspiel“ (wenn Zurückstellung nicht vor dem Screening bereits entschieden ist)

 

IM FALL DER ZURÜCKSTELLUNG:

 

- Besuch des Vorkurses (bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen) und/oder

- begleitende Maßnahmen (Logopädie, Ergotherapie, SVE, …) zur Unterstützung der Entwicklung

 

ABLAUF:

 

① ggf.: im Vorfeld Beratung der Eltern durch die Kita

② Formloser Antrag der Eltern vor der Anmeldung (mit Angabe wichtiger Gründe) bei der Schulleitung (hierzu wird das Antragsdatum jeweils über die Kita mitgeteilt)

③ Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Schule

④ Beratungsgespräch mit der Schulleitung

⑤ Entscheidung durch die Schulleitung (u.U. durch das Staatliche Schulamt)

⑥ Einschulung bzw. Zurückstellung

 

WICHTIG: Die Zurückstellung erfolgt

 

a) bis 31.07.

b) bei erfolgter Einschulung: bis 30.November

 

Zurückstellung ist nur möglich, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen.