Wichtige Informationen Rund um die Einschulung
Aktuelle Termine werden bekannt gegeben.
Für unsere Vorschulkinder: Ein Rundgang durch das Schulhaus.
Liebes Vorschulkind,
hier kannst du unser Schulhaus genau anschauen und einen virtuellen Rundgang durch unser Schulhaus machen. Hier findest du auch einen Brief an dich.
Wir freuen uns schon, dich im September begrüßen zu dürfen!
Informationen für die Eltern
- Elternbrief
- Powerpointpräsentation mit Inhalten zum ausgefallenen Elternabend
- Interessante Informationen rund ums Vorschulkind: Was können Eltern zur Unterstützung tun.
- Verschiedene Informationen (Einschulungszeitraum,Korridor, Zurückstellung...)
23. Februar 2022
Sehr geehrte Eltern unserer künftigen Erstklässler,
eigentlich findet bei uns im Januar ursprünglich ein Elternabend für unsere künftigen Erstklasseltern statt. Auch wir hätten uns sehr gefreut, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen. Aufgrund der aktuellen Lage muss diese Veranstaltung aber leider entfallen.
Die Schulanmeldung findet- wie auch schon im letzten Jahr- über den Postweg und nicht persönlich statt. Dazu erhalten Sie ab 14. März 2022 Post aus der Schule (nicht wie angegeben im "Stadtblick Altdorf" ab Ende Februar"). Falls Sie um den 18. März herum keine Post bekommen haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit unserem Sekretariat in Verbindung.
Auf unserer Homepage stehen zusätzliche Informationen für Sie bereit. Bitte schauen Sie also ab Februar in regelmäßigen Abständen auf unsere Homepage: www.grundschulealtdorf.de
Es werden auch Informationen für die Kinder dabei sein.
Unser großer Wunsch ist, dass wir unseren künftigen Schulkindern hoffentlich vor den Sommerferien einen Aktionstag an der Schule, z.B. in Form eines Sporttages, an bieten können.
In der Hoffnung die Vorfreude auf die Schule bei Ihren Kindern zu wecken, grüßen wir Sie herzlich aus der Grundschule Altdorf.
Carola Stöhr, Rektorin
Powerpoint des Elternabends
Interessante Informationen rund ums Vorschulkind
Wer wird eingeschult?
Im Vorjahr zurückgestellt |
regulär schulpflichtig |
Korridorkinder |
auf Antrag schulpflichtig |
auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig |
schulpflichtig |
bis 30.09.2016 geborene Kinder |
01.07.2016 – 30.09.2016 geborene Kinder |
01.10.2016 - 31.12.2016 geborene Kinder |
ab 01.01.2017 geborene Kinder |
keine weitere Zurückstellung möglich; evtl. Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf |
Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft; bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache: Angaben über den Besuch eines Kigas, eines Vorkurse; Zurückstellung ist nur einmal möglich |
Eltern können entscheiden, ob das Kind eingeschult wird |
Schulfähigkeit kann überprüft werden (§21 Abs. 3 GrSO); nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden. |
Schulfähigkeit wird überprüft; Schulpsychologisches Gutachten erforderlich |
Wichtige Informationen zur Nutzung des Einschulungskorridors
Kinder, die zwischen dem 01.07.2016 und 30.09.2016 geboren sind, können, müssen aber nicht eingeschult werden (sogenannte "Korridorkinder").
In diesem Fall entscheiden die Erziehungsberechtigten, was sie für ihr Kind nutzen möchten.
Falls Sie ein "Korridorkind" haben, finden Sie das dazu nötige Formular in der Post zusammen mit den anderen Unterlagen in der Post zur Schulanmeldung.
Wichtig: Meldefrist bis spätestens 25.04.2022 an die Grundschule Altdorf. Sollte uns bis zu diesem Stichtag keine Erklärung der Eltern vorliegen, wird das Kind regulär schulpflichtig.
Informationen zur Zurückstellung
Prinzip: Eine Zurückstellung ist bei einer Entwicklungsverzögerung eines schulpflichtigen Kindes
nur sinnvoll, wenn die Aussicht besteht, dass das Kind ein Schuljahr später die nötige
Schulfähigkeit erreichen kann. Besteht diese Aussicht nicht,
→ ist der sonderpädagogische Förderbedarf festzustellen (durch die Förderschule)
→ erfolgt anschließend die Entscheidung aufgrund des Förderbedarfs durch die
Schulleitung in Kooperation mit den Eltern und unter Einbezug vorliegender
Gutachten: → a) Förderschule oder b) „inklusives Kind“ an der Regelschule
Nötig … für die Entscheidung über die Zurückstellung sind:
① Information/Einschätzung (schriftlich) von der Kita
② Untersuchungsergebnis Schularzt/Gesundheitsamt
③ Begutachtung von Beratungslehrkraft, SVE, Schulberatungsstelle, o.ä.
④ Screening im „Schulspiel“ (wenn Zurückstellung nicht vor dem Screening bereits
entschieden ist)
im Fall der Zurückstellung:
- Besuch des Vorkurses (bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen) und/oder
- begleitende Maßnahmen (Logopädie, Ergotherapie, SVE, …) zur Unterstützung der
Entwicklung
Ablauf: entweder im Vorfeld:
① Beratung der Eltern durch die Kita
② Formloser Antrag der Eltern vor der Anmeldung (mit Angabe wichtiger Gründe) bei
der Schulleitung (hierzu wird das Antragsdatum jeweils über die Kita mitgeteilt)
③ Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Schule
④ Beratungsgespräch mit der Schulleitung
⑤ Entscheidung durch die Schulleitung (u.U. durch das Staatliche Schulamt)
⑥ Einschulung bzw. Zurückstellung
Wichtig: - Zurückstellung erfolgt:
a) bis 31.07.
b) bei erfolgter Einschulung: bis 30.November
- Zurückstellung ist nur möglich, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine
Förderschule zu beantragen