Wichtige Informationen rund um die Einschulung

Für unsere Vorschulkinder: Ein Rundgang durch das Schulhaus


Liebes Vorschulkind,

hier kannst du unser Schulhaus genau anschauen und einen virtuellen Rundgang durch unser Schulhaus machen. Hier findest du auch einen Brief an dich.

 

Wir freuen uns schon, dich im September begrüßen zu dürfen!

 

Für die Eltern: Gesammelte Infos und Formulare

 

1. INFORMATIONEN zum Download – vom Vorschulkind zum Schulanfänger

 

Allgemeine Informationen für Eltern der künftigen Erstklässler
Präsentation zur Info-Veranstaltung der Grundschule Altdorf
Infos_Elternabend_Vorschulkinder 2025.pd
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Elternanschreiben zur Schuleinschreibung
Anschreiben Schuleinschreibung 2025.pdf
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Informationen zur Schulanmeldung, Zurückstellung und Einschulungskorridor
Informationen Zurückstellung und Einschu
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Informationen zur Schulfähigkeit Was ist das? Wie kann es gefördert werden?
Was ist wichtig und wie können Eltern unterstützen?
Info Schulfähigkeit 2024.pdf
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Informationen zum Schulanfang September 2025 mit Materialliste
Wie läuft der erste Schultag ab und welche Materialien werden benötigt?
Info Schulanfänger 2025.pdf
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Informationen zur Nutzung von persönlichen Daten im Elternportal Elternnachrichten.de
Information zu Elternnachrichten.de.pdf
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Informationen bei Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen bei einem Schulunfall
Informationen Schulunfall.pdf
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Informationen zum Infektionsschutzgesetz
Informationen Infektionsschutzgesetz (2)
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Entscheidungshilfe: Regelklasse oder Ganztagsklasse?
Informationen zur gebundenen Ganztagsklasse an der Altdorfer Grundschule
Informationen zum Ganztag.pdf
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Flyer zum Thema Schulweg inkl. Plan
Wie findet mein Kind sicher zur Schule und was sollte ich mit ihm üben?
Schulwegplan Flyer.pdf
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Die bayerische Grundschule
Allgemeine Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
STMUK_Die_bayerische_Grundschule.pdf
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Religionsunterricht in der Grundschule Informationen für Eltern
Information der katholischen und evangelischen Kirche in Bayern
Religionsunterricht in der Grundschule.p
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2. WICHTIGE FORMULARE zum Download

Notfalldatenblatt
wichtige Telefonnummern der Eltern und weiteren Personen
Notfalldatenblatt.pdf
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Kenntnisnahme der Information zum Schulanfang und der Informationshinweise zu Schulunfällen, Schulpflicht u.a.
Bestätigung über Kenntnisnahme über Info
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Einwilligung Veröffentlichung von Fotos und personenbezogenen Daten
Einwilligung_Fotos_und_personenbezogene_
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Einwilligung zur Verwendung von Daten für Elternnachrichten.de
Einwilligung Elternnachricht.pdf
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Anmeldung zur Ganztagesklasse
Anmeldung Ganztagesklasse.pdf
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Freiwillige Selbstauskunft der Eltern zum Kind
Selbstauskunft der Eltern.pdf
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Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme, betrifft Kinder geboren ab Oktober 2020 bis Dezember 2020
Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme gebo
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Antrag auf Zurückstellung des Kindes
siehe auch Informationen zu Einschulungskorridor und Zurückstellung
Antrag auf Zurückstellung.pdf
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Betrifft nur Korridorkinder: Erklärung zum Beginn der Schulpflicht
Erklärung zum Beginn der Schulpflicht.pd
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Für Buskinder: Bestellschein VGN-Verbundpass
VGN-Bestellschein-Verbundpass-Schüler.pd
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Religionsunterricht:

Anmeldung zum Religionsunterricht (evangelisch oder katholisch)
Anmeldung zum Religionsunterricht.pdf
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Anmeldung zum Ethikunterricht
EthikunterrichtAnmeldeblatt.pdf
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Anmeldung zum Unterricht in Islamischer Unterweisung (ISU)
Anmeldung ISU.pdf
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Zusätzlich Information zur Anmeldung zum Religionsunterricht für orthodoxe Schülerinnen und Schüler
Info und Formular für orthodoxe Schüler.
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3. INFORMATIONEN zur Nutzung des EINSCHULUNGSKORRIDORS

 

Alle Kinder, die bis 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig und müssen an der Schulanmeldung teilnehmen, d.h. die Anmeldeunterlagen müssen der Grundschule Altdorf fristgerecht übergeben werden.

 

Der Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung sollte vorgelegt werden bzw. muss spätestens bis zum Schuljahresbeginn nachgereicht werden.

 

Das gilt auch für Kinder im Einschulungskorridor!

 

Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, gilt darüber hinaus noch Folgendes:

 

Grundsätzlich sind diese Kinder schulpflichtig, aber Erziehungsberechtigte können sich von der Schule oder einer anderen Stelle, z.B. Kindergarten beraten lassen, ob sie ihr Kind im kommenden Schuljahr oder erst ein Schuljahr später einschulen lassen möchten.

 

Die Erziehungsberechtigten können nach einer Beratung (Schule, Kindergarten, Frühförderstelle …) frei entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder zum darauffolgenden Schuljahr schulpflichtig werden soll.

 

Die Erklärung zum Einschulungskorridor muss bis spätestens 10. April* in schriftlicher Form der Grundschule Altdorf vorliegen. Anderenfalls wird das Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

 

 

 

*Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag endet die Frist gemäß § 193 BGB i.V.m. Art. 31 Abs. 1 BayVwVfG mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.

4. INFORMATIONEN zur ZURÜCKSTELLUNG

 

a. Kinder, die bis 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendet haben und die nach Beratung (durch Schule, Kindergarten, Frühförderstelle, Arzt u.Ä.) grundsätzlich noch nicht erfolgreich am Unterricht teilnehmen können, können für 1 Jahr durch einen Bescheid der Schule von der Schulpflicht zurückgestellt werden. Bitte hierzu die weiteren Informationen zur Zurückstellung  (siehe unten) beachten!

 

b. Ein Kind kann - auch wenn es das erste Schuljahr bereits begonnen hat - bis zum 30. November für ein Jahr durch einen Bescheid der Schule zurückgestellt werden, wenn es die Entwicklung des Kindes unterstützt.

 

Die Entscheidung einer Zurückstellung liegt jedoch in beiden Fällen bei der Schule.

 

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Prinzip

 

Eine Zurückstellung ist bei einer Entwicklungsverzögerung eines schulpflichtigen Kindes nur sinnvoll, wenn die Aussicht besteht, dass das Kind ein Schuljahr später die nötige Schulfähigkeit erreichen kann. Besteht diese Aussicht nicht,

 

- ist der sonderpädagogische Förderbedarf festzustellen (durch die Förderschule)

- erfolgt anschließend die Entscheidung aufgrund des Förderbedarfs durch die Schulleitung in Kooperation mit den Eltern und unter Einbezug vorliegender Gutachten:

 

a) Förderschule oder

 

b) „inklusives Kind“ an der Regelschule

 

 

Nötig

 

… für die Entscheidung über die Zurückstellung sind:

 

① Information/Einschätzung (schriftlich) von der Kita

② Untersuchungsergebnis Schularzt/Gesundheitsamt

③ Begutachtung von Beratungslehrkraft, SVE, Schulberatungsstelle, o.ä.

④ Screening im „Schulspiel“ (wenn Zurückstellung nicht vor dem Screening bereits entschieden ist)

 

 

IM FALL DER ZURÜCKSTELLUNG:

- Besuch des Vorkurses (bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen) und/oder

- begleitende Maßnahmen (Logopädie, Ergotherapie, SVE, …) zur Unterstützung der Entwicklung

 

 

Ablauf

 

① ggf.: im Vorfeld Beratung der Eltern durch die Kita

② Formloser Antrag der Eltern vor der Anmeldung (mit Angabe wichtiger Gründe) bei der Schulleitung (hierzu wird das Antragsdatum jeweils über die Kita mitgeteilt)

③ Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Schule

Beratungsgespräch mit der Schulleitung

Entscheidung durch die Schulleitung (u.U. durch das Staatliche Schulamt)

⑥ Einschulung bzw. Zurückstellung

 

 

Wichtig

 

Die Zurückstellung erfolgt

 

a) bis 31.07.

b) bei erfolgter Einschulung: bis 30.November

 

Zurückstellung ist nur möglich, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen.